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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Campgrounds GmbH, Landwehr 65 16 in 46514 Schermbeck für den Reisemobilstellplatz am Standort Topparks im Revierpark Dortmund - Wischlingen
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Stand: April 2023
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln umfassend die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Campgrounds GmbH, als Betreiber des Stellplatzes und dem Stellplatzgast.
Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Reisezeitraum gültigen Drucksachen. Telefonische Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung durch den Stellplatzbetreiber.
Mit dem Befahren des Stellplatzes nimmt der Stellplatzgast den Abschluss eines Stellplatzvertrages verbindlich an. Der Stellplatzvertrag kommt mit dem Eingang der Zahlung zustande.
Die Stellplatzordnung ist Teil dieser AGB und erhält seine Wirkung bereits beim Einfahren auf den Wohnmobilstellplatz.
Der gesamte Mietbetrag für die vom Stellplatzgast gewählte Aufenthaltsdauer ist im Voraus zu bezahlen. Der Beleg ist deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.
Die Stellplatzgebühr gilt für eine Übernachtung inkl. 2 Personen und endet am Abreisetag um 12:00 Uhr. Nach 12:00 Uhr wird eine weiter Stellplatzgebühr, für ein Übernachtung inkl. 2 Personen, fällig. Weitere Personen werden separate berechnet. Die die Stadt erhebt eine Übernachtungsgebühr die wir direkt vom Gast vor Ort verlangen müssen und and die Stadt weiterleiten. Die Höhe dieser Gebühr wird von der Stadt Dortmund festgelegt.
Der Stellplatzgast erhält mit der Buchung das Recht auf einen Stellplatz in der von ihm vorbezahlten Aufenthaltszeit. Die Stromversorgung, das Frischwasser und die Entsorgung von Grauwasser und der Chemietoilette werden über SmartCard System gesondert abgerechnet. Strom wird nach Verbrauch mit 0,70€ je Kilowattstunde abgerechnet. Frischwasser und Duschwasser wir nach Zeit abgerechnet. Die Tarife entnehmen sie den Lesegeräten an den entsprechenden SmartCard Lesegeräten
Wenn der Stellplatzgast die Stellplatzgebühr nicht oder nicht ausreichend bezahlt, sind eine Aufwandspauschale von 50 Euro/pro Tag und weitere anfallende Kosten zur Abfrage des amtlichen Kennzeichens beim Kraftfahrtbundesamt fällig. Der Stellplatzgast bestätigt, dass die persönlichen Angaben korrekt sind. Der Stellplatzgast erkennt durch die Bezahlung der Miete die AGB einschließlich an.
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Stellplatzvertag ist das für den Stellplatz zuständige Gericht. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
Platzordnung der Campgrounds GmbH, für den Reisemobilstellplatz am Standort Topparks im Revierpark Dortmund – Wischlingen
I). Vorbemerkung:
Herzlich Willkommen auf dem Reisemobilstellplatz am Standort Topparks im Revierpark Dortmund - Wischlingen. Betreiber des Stellplatzes ist die Campgrounds GmbH.
Der Stellplatz ist ausgestattet mit Stromsäulen für 54 Reisemobile und 4 XL-Reisemobile einer Ver- und Entsorgungsstation und einem Sanitärgebäude.
Um Ihnen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie folgende Regeln einzuhalten. Mit der Benutzung dieses Stellplatzes kommt ein Vertrag zu den nachstehenden Bedingungen zustande. Die Nutzer erkennen diese Stellplatzordnung an.
II). Nutzung:
· Die Zufahrt zum Reisemobilstellplatz ist nur den Benutzern des Stellplatzes gestattet.
· Der Reisemobilstellplatz ist nur Reisemobilen und Caravan vorbehalten. Für Zelte sind keine Plätze vorgesehen. Das Aufstellen von Vorzelten ist nicht gestattet. Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge oder Zelte werden kostenpflichtig entfernt.
· Der Reisemobilstellplatz ist kostenpflichtig. Die Stellplatzgebühr ist am Anreisetag zu entrichten. Das Ticket muss gut sichtbar im Reisemobil hinterlegt werden.
· Die Stellplätze sind unterteilt. Halten Sie sich an den am Boden befindlichen Markierungen. Bei Überschreitung der Markierungen, ist der Betreiber berechtigt eine Gebühr für die Belegung eines zweiten Stellplatzes zu erheben.
· Vermeiden Sie bitte jede Verunreinigung des Parkplatzes und seiner Umgebung. Der Müll ist in den hierfür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
·Die Versorgung (Frischwasser) und Entsorgung (Brauchwasser) erfolgt ausschließlich über die Ver- und Entsorgungsanlage. Das Entleeren der Chemie-Toiletten ist nur an der dafür vorgesehenen Stelle vorzunehmen. Anfallendes Abwasser aus dem Betrieb der Reisemobile darf nur in den dafür vorgesehenen vollautomatischen Entsorgungsstation entleert werden. Schmutzwasser darf nicht in die Umwelt gelangen. Das Waschen der Fahrzeuge ist auf dem Platz untersagt.
·Die Nutzung von Generatoren ist untersagt. Bei Strombedarf nutzen Sie bitte die vorhandenen Stromsäulen.
· Bitte beachten Sie, dass die Plätze um die Bäume herum gewisse Risiken durch herabfallendes Laub und Zweige bergen; hierfür übernehmen wir keine Haftung.
· Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Nutzer des Reisemobilstellplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Der Stellplatz ist nach der Nutzung sauber zu hinterlassen. Anfallender Müll kann kostenfrei in die dafür vorgesehenen Tonnen entsorgt werden. Bitte benutzen Sie unsere Container in der Nähe der Einfahrt.
· Tierhalter haben dafür Sorge zu tragen, dass andere Stellplatzgäste nicht belästigt werden. Hunde jeder Größe müssen ständig angeleint gehalten werden. Das „Gassi -Führen“ ist nur außerhalb des Wohnmobilstellplatzes gestattet. Bitte Hundekot umgehend beseitigen.
· Das Umgrenzen der Stellplätze mit Einfriedungen ist untersagt. Der Stellplatz ist von dem Benutzer vor seinem Weggang vollständig wieder in Ordnung zu bringen. Das Freihalten von Stellplätzen ist untersagt.
· Grillen ist auf dem Stellplatz gestattet. Belästigungen der anderen Nutzer durch Feuer, Funkenflug und Qualm sind selbstverständlich zu vermeiden. Auf allen Stellplätzen besteht Feuerlöscher-Pflicht!
·Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und Nachbarn und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Insbesondere ist die Nachtruhe ab 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr einzuhalten. Stellen Sie Radio, Fernsehgerät, usw. immer so leise, dass Sie andere nicht stören. Feuerwerkskörper und Böller sind auf dem Stellplatz verboten und dürfen nicht gezündet werden.
·Der Platz darf nur von haftpflichtversicherten und angemeldeten / zugelassenen Fahrzeugen genutzt werden. Benutzen und Befahren erfolgt auf eigene Gefahr. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h.
· Der Platz ist unbewacht. Jegliche Schadenersatzansprüche gegen die Betreiber sind ausgeschlossen.
· Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Wohnmobilstellplatz ist die Ausübung eines Gewerbes sowie jeglicher Verkauf und Schaustellungen verboten; Ausnahmen gestattet die Stadt Campgrounds GmbH.
· Der Betreiber ist in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, Personen des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Reisemobilstellplatz und im Interesse der Stellplatzgäste erforderlich scheint. Den Weisungen des Personals des Betreibers muss Folge geleistet werden, insbesondere bezüglich der Aufstellung der Fahrzeuge.
· Mit dem Abstellen des Reisemobils oder Caravan akzeptieren Sie unsere Platzordnung.